Juristische Fakultät:
Juniorprofessur für Öffentliches Recht und Energierecht
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
befristet in Teilzeit
(5 Stunden pro Woche)
eine
Die Juniorprofessur befasst sich in Forschung und Lehre mit dem Öffentlichen Recht und dem Energierecht.
Als studentische Hilfskraft (m/w/d) unterstützen Sie den Juniorprofessor sowie das Team des Institus für Berg- und Energierecht.
| Umfang: | Teilzeit |
| Dauer: | befristet,
1 Jahr |
| Beginn: | zum nächstmöglichen Zeitpunkt |
| Bewerben bis: | 01.05.2026 |
Die Beschäftigung erfolgt als studentische Hilfskraft und richtet sich nach § 6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG). Der Stundenlohn beträgt 15,20 €.
Der Dienstort ist die Ruhr-Universität Bochum.
Arbeitszeiten: nach Absprache. Auf die Semester-und Studienplanung wird Rücksicht genommen.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Abiturzeugnis, Leistungsnachweise etc.) bis zum 30. April 2026 per E-Mail an ibe@rub.de oder über unser Online-Bewerbungsportal.
Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) ist eine der führenden Forschungsuniversitäten in Deutschland. Als reformorientierte Campusuniversität vereint sie in einzigartiger Weise die gesamte Spannbreite der großen Wissenschaftsbereiche an einem Ort. Das dynamische Miteinander von Fächern und Fächerkulturen bietet den Forschenden wie den Studierenden gleichermaßen besondere Chancen zur interdisziplinären Zusammenarbeit.
Die RUB steht für Diversität und Chancengleichheit. Daher fördern wir die Zusammenarbeit heterogener Teams und den beruflichen Weg von Menschen, die in den jeweiligen Arbeitsbereichen unterrepräsentiert sind. Die RUB wünscht ausdrücklich die Bewerbung von Frauen. In Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind uns ebenfalls sehr willkommen.
Juniorprof. Dr. Philipp Overkamp
+49 234 32 27333
Annika Bors
ibe@rub.de
Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verdienstausfall bzw. sonstige Bewerbungskosten für Vorstellungsgespräche können leider nicht erstattet werden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe der ANR 5667 bis zum 01.05.2026 über unser Online-Bewerbungsportal
Online-Bewerbung